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   VG Würzburg, 16.05.2018 - W 2 K 18.30514   

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https://dejure.org/2018,14194
VG Würzburg, 16.05.2018 - W 2 K 18.30514 (https://dejure.org/2018,14194)
VG Würzburg, Entscheidung vom 16.05.2018 - W 2 K 18.30514 (https://dejure.org/2018,14194)
VG Würzburg, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - W 2 K 18.30514 (https://dejure.org/2018,14194)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3 Abs. 1
    Erfolgreiche Klage eines syrischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • rewis.io

    Erfolgreiche Klage eines syrischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30372

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VG Würzburg, 16.05.2018 - W 2 K 18.30514
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in seinen Urteilen vom 12. Dezember 2016 (Az. 21 B 16.30338, 21 B 16.30364, 21 B 16.30372) davon aus, dass im Fall einer Rückkehr nach Syrien die Wiedereinreisenden im Rahmen einer strengen Einreisekontrolle durch verschiedene Geheimdienste über ihren Auslandsaufenthalt und den Grund ihrer Abschiebung befragt werden (BayVGH, a.a.O.).

    So geht auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass Rückkehrer im militärpflichtigen Alter (Wehrpflichtige und Reservisten), die sich durch Flucht ins Ausland einer in der Bürgerkriegssituation drohenden Einberufung zum Militärdienst entzogen haben, bei der Einreise im Zusammenhang mit den Sicherheitskontrollen von den Sicherheitskräften, in Anknüpfung an eine (unterstellte) oppositionelle Gesinnung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine menschenrechtswidrige Behandlung, insbesondere Folter, droht (BayVGH, U.v. 12.12.2016, Az. 21 B 16.30372).

  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30338

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VG Würzburg, 16.05.2018 - W 2 K 18.30514
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in seinen Urteilen vom 12. Dezember 2016 (Az. 21 B 16.30338, 21 B 16.30364, 21 B 16.30372) davon aus, dass im Fall einer Rückkehr nach Syrien die Wiedereinreisenden im Rahmen einer strengen Einreisekontrolle durch verschiedene Geheimdienste über ihren Auslandsaufenthalt und den Grund ihrer Abschiebung befragt werden (BayVGH, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 12.12.2016 - 21 B 16.30364

    Nicht jedem Asylantragsteller droht bei einer Rückkehr nach Syrien die Verfolgung

    Auszug aus VG Würzburg, 16.05.2018 - W 2 K 18.30514
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in seinen Urteilen vom 12. Dezember 2016 (Az. 21 B 16.30338, 21 B 16.30364, 21 B 16.30372) davon aus, dass im Fall einer Rückkehr nach Syrien die Wiedereinreisenden im Rahmen einer strengen Einreisekontrolle durch verschiedene Geheimdienste über ihren Auslandsaufenthalt und den Grund ihrer Abschiebung befragt werden (BayVGH, a.a.O.).
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